BEM | Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement | SGB IX 84
Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement (BEM)
Das höchste Gut eines Betriebes sind die Mitarbeiter. Deshalb ist nach Erkrankung ein schneller und auch dauerhafter Wiedereinstieg in den Beruf im Sinne des Arbeitsgebers. Für die professionelle Umsetzung dient das betriebliche Wiedereingliederungsmanagement, kurz BEM. Dadurch kann der Arbeitgeber die Gesundheit, Zufriedenheit und Motivation der Beschäftigten fördern und zugleich die Krankenraten senken.
Das betriebliche Wiedereingliederungsmanagement ist gesetzlich gesichert. Das SGB IX § 84 ermöglicht dem Arbeitgeber, für Mitarbeiter nach einer sechswöchigen Erkrankung oder wiederholter Arbeitsunfähigkeit von sechs Wochen in einem Jahr Maßnahmen zu ergreifen, um die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden oder eine erneute Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen. Eine schrittweise Wiedereingliederung ist für die Mitarbeiter am sinnvollsten, da so eine nachhaltige Heranführung an die Arbeit stattfinden kann.
Ablauf & Gespräche des BEM
In vielen Betrieben wird ein BEM- Beauftragter ernannt, der sich um den BEM-Prozess kümmert und als Ansprechpartner für die Rehabilitationsträger dienen kann.
Wer ein BEM durchlaufen sollte, wird anhand von Statistiken der Personalabteilung festgestellt. Die betroffenen Personen bekommen eine Einladung für ein Gespräch, um die aktuelle Situation zu klären. Das BEM ist für den Mitarbeiter ein freiwilliges Angebot.
Wenn eine Wiedereingliederung in Frage kommt und der Mitarbeiter zustimmt, wird ein Erstgespräch vereinbart. Ziel ist es, herauszufinden, welche Ursachen die langen Krankenzeiten haben und inwieweit diese mit den Arbeitsbedingungen einhergehen. Im Anschluss findet ein weiterer Termin zur Fallbesprechung statt. An den Gesprächen können neben dem BEM-Beauftragten, die Führungskräfte, die Betriebsärzte, die Gleichstellungsbeauftragten oder auch die Behindertenvertretung teilnehmen.
Nachdem die wichtigsten Aspekte besprochen wurden, können geeignete Maßnahmen wie z.B. die Umgestaltung des Arbeitsplatzes festgelegt werden. Ein BEM-Prozess wird nur dann erfolgreich, wenn gemeinsam mit den betroffenen Beschäftigten Lösungswege gesucht und umgesetzt werden.
Nun gilt es, die Maßnahmen auch umzusetzen und zu überprüfen bzw. gegebenenfalls Änderungen vorzunehmen. Ein abschließender Termin gibt Aufschluss über die Wirksamkeit der Maßnahme. In einem angemessenen Zeitraum, z.B. ein Jahr später, sollte ein weiteres Gespräch stattfinden.
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