Finanzielle Förderung | Finanzierung | Betriebliches Gesundheitsmanagement | BGM
Finanzielle Förderung/Finanzierung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM)
Sie möchten Maßnahmen im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements durchführen und interessieren sich für die Möglichkeiten der finanziellen Förderung? Es existieren verschiedene Finanzierungs-Modelle von Förderern, die Sie bei der Einführung eines BGMs und die Durchführung der Kernprozesse unterstützen:
- Förderung der Krankenkasse nach 20 & §20a SGB V
- 500, – € Regelung nach 3 Nr. 34 EStG
- Europäischer Sozialfond
Gerne beraten wir Sie zur Finanzierung Ihrer Maßnahmen bei uns – sprechen Sie uns einfach an.
Gesetzliche Krankenkassen
Wenn der Betrieb nicht alle Kosten für die Verankerung der gesundheitsförderlichen Prozesse und entsprechenden Maßnahmen übernehmen kann oder will, besteht die Möglichkeit, von den gesetzlichen Krankenkassen eine finanzielle Unterstützung zu erhalten. Eine solche Hilfe wird in der Regel nur von einer gesetzlichen Krankenkasse angeboten, sofern ein Teil der Belegschaft auch bei dieser Kasse versichert ist.
Die Kassen gehen dabei ihrem gesetzlichen Auftrag, der im Sozialgesetzbuch V §20 festgelegten Aufgaben in der Prävention nach. Die gesetzlichen Krankenkassen haben die Aufgabe, Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung oder des BGMs zu unterstützen. Welche Maßnahmen in verschiedenen Handlungsfeldern finanziell gefördert werden, ist im Leitfaden Prävention des GKV Spitzenverbandes festgelegt. Dies trägt zu einer hohen Qualität der Maßnahmen bei. Die Finanzierung bzw. Förderung von Maßnahmen muss im Vorfeld beantragt werden.
Einkommenssteuerbefreiung
Um die Betriebe zu ermutigen, nachhaltig gesundheitsförderliche Projekte bzw. Interventionen durchzuführen, räumt der Gesetzgeber eine Einkommenssteuerbefreiung für primärpräventive und gesundheitsförderliche Leistungen ein. Nach §3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz wird dem Arbeitgeber ein Freibetrag bis zu 500 Euro im Jahr pro Mitarbeiter für Leistungen der betrieblichen Gesundheitsförderung zusätzlich zum Lohn eingeräumt. Die Maßnahmen müssen jedoch den gesetzlichen Anforderungen des §20 / §20a des fünften Sozialgesetzbuches entsprechen. Dies ist bei vielen der von uns angebotenen Maßnahmen gegeben.
Europäischer Sozialfonds
Eine weitere Finanzierungsmöglichkeit besteht durch den Europäischer Sozialfond (ESF). Er ist das wichtigste Instrument zur Verbesserung der Berufsqualifikationen und der Beschäftigungsaussichten. Er dient zur Förderung von Beschäftigungsprojekten auf lokaler, regionaler und bundesweiter Ebene. In diesem Zusammenhang unterstützt der Fond auch Projekte bzw. Programme der Gesundheitsförderung und des Gesundheitsmanagements.
Öffentliche und private Organisationen können sich bei den ESF-Verwaltungsbehörden in ihrem Land um eine Förderung bewerben.
Sie überlegen ein Betriebliches Gesundheitsmanagement in Ihrem Unternehmen zu installieren? Dann holen Sie sich hier Informationen.
Sie wollen in Ihrem Unternehmen gerne einen Gesundheitstag veranstalten. Hier finden Sie alle Informationen zur unserem Angebot.
Sie überlegen ein ganzheitliches Gesundheitsmanagement in Ihrem Unternehmen zu etablieren? Hier finden Sie alle Informationen, die Sie dazu benötigen.
Wenn Sie sich für Seminare, Workshops oder auch Vorträge zu Gesundheitsthemen interessieren,suchen Sie sich Ihre Veranstaltung der DiBGM aus.
Wenn Sie gerne Maßnahmen er Betrieblichen Gesundheitsförderungen in Ihrer Institution anbieten möchten, lesen Sie hier alles zum Thema.
Sie möchten gerne ein Angebot für Ihre Mitarbeiter zur psychosozialen Beratung einführen. Dann erkundigen Sie sich bei uns.
Sie möchten eine Weiterbildung im Gesundheitsbereich absolvieren? Dann finden Sie hier alle Informationen dazu.