Anstieg | Berufskrankheiten | Liste | Anerkennung

Anstieg der Berufskrankheiten – Liste, Anerkennung & Co.

Inhaltsverzeichnis
Was sind Berufskrankheiten?
Berufskrankheitenliste
Verdacht auf Berufskrankheit – was tun?
Hilfe bei Berufskrankheit (Leistungen)
Berufskrankheit & Anerkennung
Gibt es einen Anstieg der Berufskrankheiten?
Was tun, um Berufskrankheiten vorzubeugen?
Fazit

Immer mehr Menschen leiden unter Krankheiten, die sie von der Ausübung ihres Berufs abhalten. Oftmals kann ein Zusammenhang zwischen beruflicher Tätigkeit und der Erkrankung festgestellt werden. Doch wie kann es zu den sogenannten Berufskrankheiten kommen? Welche Krankheitsbilder fallen unter diesen Begriff und wie lässt sich einer Zunahme der Berufskrankheiten vorbeugen? Wir vom Deutschen Institut für Betriebliches Gesundheitsmanagement & Gesundheitsentwicklung (DiBGM) möchten Ihnen dieses Themengebiet im Folgenden vorstellen.

Was sind Berufskrankheiten?

Die Definition für Berufskrankheiten ist gesetzlich verankert. In §9 des Sozialgesetzbuchs VII kann nachgelesen werden, dass als Berufskrankheiten nur Krankheiten gelten, die aus einer beruflichen Tätigkeit resultieren. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer einem höheren Risiko ausgesetzt sind, von der jeweiligen Krankheit betroffen zu sein. Im schlimmsten Fall kann das weitreichende Folgen nach sich ziehen: die Betroffenen können ihre Arbeit nicht mehr ausführen und werden auch in ihrem Privatleben beeinträchtigt.

Berufskrankheitenliste

Es gibt eine Vielzahl an Berufskrankheiten. Zur besseren Übersicht wurde dazu eine Liste angefertigt, die hier öffentlich einsehbar ist. Aufgeteilt sind die Berufskrankheiten in sechs verschiedene Kategorien. Diese werden je nach Ursache der Krankheit zugeordnet.

Liste relevanter Berufskrankheiten

Liste relevanter Berufskrankheiten

Dazu gehören Berufskrankheiten, die durch chemische Einwirkungen verursacht werden. Als chemische Einwirkungen sind der Einfluss von Metallen und Metalloiden, von Erstickungsgasen, Lösemitteln, Pestiziden und sonstigen chemischen Stoffen zu verstehen. Betroffen sind hiervon Berufstätige, die mit diesen Stoffen in ihrer täglichen Arbeit in Kontakt kommen.

Als weitere Kategorie gelten durch physikalische Einwirkungen verursachte Krankheiten. Neben mechanischen Einwirkungen beispielsweise im Umgang mit schweren Maschinen, die körperlich bedient werden müssen, zählt hierzu auch Druckluft, Lärm und verschiedene Strahlen.

Auch durch Infektionserreger oder Parasiten verursachte Krankheiten können als Berufskrankheiten gewertet werden, wenn die Personen durch ihren Beruf mit diesen Erregern in Kontakt kommen. Tropenkrankheiten zählen in diesem Fall dazu.

Eine weitere wichtige Kategorie stellen Erkrankungen der Atemwege und der Lungen, des Rippen- und Bauchfells sowie der Eierstöcke dar. In diesem Bereich gibt es Berufskrankheiten, die aus Einwirkungen anorganischer und organischer Stäube entstehen sowie durch obstruktive Atemwegserkrankungen.

Auch Hautkrankheiten und Krankheiten mit sonstiger Ursache zählen in besonderen Fällen zu den Berufskrankheiten.

Wichtig ist hierbei stets, dass die Krankheit aus der beruflichen Tätigkeit resultiert. Das bedeutet, dass erblich bedingte Krankheiten nicht inbegriffen sind. Hierzu müssen die aufgelisteten Krankheitsbilder und Auslöser von einem Arzt festgestellt werden.

Verdacht auf Berufskrankheit – was tun?

Wenn der Verdacht besteht, dass Sie eine Berufskrankheit haben, sollten Sie zunächst einen Arzt aufsuchen. Hierbei können Sie sich entweder an Ihren Hausarzt wenden oder aber Sie konsultieren gleich einen Arbeitsmediziner. Wenn dieser feststellt, dass es einen Zusammenhang zwischen Ihrer Krankheit und Ihrem Beruf gibt, muss dies bei der gesetzlichen Unfallversicherung gemeldet werden, die für Sie verantwortlich ist. Dafür stehen dem behandelnden Arzt die notwendigen Formulare zur Verfügung, damit er die Berufskrankheit anzeigen kann.

Jedoch kann nicht allein ein Arzt einen Verdacht auf eine Berufskrankheit anzeigen. Auch als Betroffener selbst haben Sie die Möglichkeit dazu. Ebenso können Arbeitgeber oder die Krankenkasse den Verdacht auf eine Berufskrankheit melden. Als Betroffener haben Sie nicht die Möglichkeit, eine Meldung zu untersagen.

Danach wird der Verdacht vom zuständigen Unfallversicherungsträger geprüft. Wenn ein Zusammenhang zwischen Ihrem Beruf und der aufgetretenen Erkrankung nachgewiesen wird, erhalten Sie unterschiedliche Hilfen, die eine Verschlimmerung Ihrer Situation abwenden sollen.

Hilfe bei Berufskrankheit (Leistungen)

Welche Leistungen erfüllt der Unfallversicherungsträger?

Welche Leistungen erfüllt der Unfallversicherungsträger?

Wenn bei Ihnen als Arbeitnehmer eine Berufskrankheit festgestellt wurde, können Sie Leistungen vom verantwortlichen Unfallversicherungsträger erhalten. Der Versicherungsträger leitet dafür alles entsprechend in die Wege. Im Zuge dessen ist es möglich, dass Sie Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben und Leistungen zur sozialen Teilhabe erhalten. Das bedeutet, dass Sie medizinisch umfassend versorgt werden, mit Hilfe von Umschulungen oder Weiterbildungen erneut in den Arbeitsmarkt integriert werden können und weiterhin am gesellschaftlichen Leben teilhaben.

Neben diesen Maßnahmen werden außerdem präventive Mittel eingesetzt, damit der Gefahr einer Verschlimmerung oder Rückkehr der Berufskrankheit am Arbeitsplatz entgegengewirkt werden kann. Dazu zählt das anbringen spezieller Schutzvorrichtungen, der Austausch gefährdender Arbeitsstoffe, die Ausstattung mit persönlicher Schutzausrüstung und individuelle therapeutische Maßnahmen.

Wenn die Gefahr durch diese Maßnahmen nicht abgewendet werden kann, werden Sie als betroffener Arbeitnehmer dazu aufgefordert, die berufliche Tätigkeit nicht länger auszuführen. Ist dies der Fall übernimmt der Unfallversicherungsträger im Regelfall eine Übergangsleistung, um die wirtschaftlichen Nachteile zu kompensieren.

Berufskrankheit & Anerkennung

Das Verfahren der Anerkennung einer Berufskrankheit folgt stets einem geregelten Ablauf. Mit Hilfe einer umfassenden Untersuchung soll auf diese Weise ermittelt werden, ob die Erkrankung des Betroffenen mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängt oder nicht.

Wie wird eine Berufskrankheit geprüft?

Wie wird eine Berufskrankheit geprüft?

Aus diesem Vorgehen ergibt sich ein Problem: es ist schwierig, neue Krankheitsbilder als Berufskrankheiten anerkennen zu lassen. Die Prüfung des Zusammenhangs zwischen beruflicher Tätigkeit und Erkrankung ist langwierig und für die Betroffenen oft erfolglos. Immer drastischer wird dies in Bezug auf psychische Erkrankungen, die nicht in der Berufskrankheitenliste aufgenommen sind. Die Betroffenen erhalten in diesen Fällen keine Unterstützung vom Unfallversicherungsträger.

Gibt es einen Anstieg der Berufskrankheiten?

Im vergangenen Jahrzehnt konnte eine Zunahme der Berufskrankheiten beobachtet werden. Das lässt sich daraus schließen, dass 25 % mehr Berufskrankheiten angezeigt wurden, was zu einer Erhöhung der Gesamtausgaben für Berufskrankheiten von etwa 33 % führte. Trotz dieser beachtlichen Steigerung gehen Arbeitsmediziner davon aus, dass tatsächlich mehr Personen von Berufskrankheiten betroffen sind. Das hängt damit zusammen, dass die Liste der Berufskrankheiten begrenzt ist und auch nur schwer erweitert werden kann. Aus diesem Grund werden auch viele psychische Belastungen nicht als Berufskrankheiten bewertet. Obwohl nachweislich die Krankmeldungen zunehmen, die mit psychischen Belastungen einhergehen, können die Betroffenen nicht auf Unterstützung durch die Unfallversicherungsträger hoffen. Um dem entgegenzuwirken fordern Politiker eine Eintragung psychischer Belastungen auf die Berufskrankheitenliste, damit die Betroffenen auch in diesem Fall abgesichert sind.

Was tun, um Berufskrankheiten vorzubeugen?

Damit Berufskrankheiten vorgebeugt werden kann, ist das Betriebliche Gesundheitsmanagement wichtig. Mit passenden Maßnahmen können Unternehmen selbst dazu beitragen, dass die Mitarbeiter gesund bleiben. Hier reicht bereits ein ergonomisch eingerichteter Arbeitsplatz, aktive Pausen oder auch Betriebssport. Das sorgt nicht nur für eine geringere Krankheitsquote der Mitarbeiter, sondern steigert auch noch die Motivation, das Wohlbefinden und die Identifikation mit dem Unternehmen.

Wie wirkt sich Gesundheitsmanagement im Betrieb aus?

Wie wirkt sich Gesundheitsmanagement im Betrieb aus?

Hierbei konnte in Studien nachgewiesen werden, dass der positive Einfluss des Betrieblichen Gesundheitsmanagement größer ist, wenn mehr Maßnahmen verstärkt verfolgt werden. Dann stellen befragte Arbeitnehmer eine sehr starke Auswirkung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements fest. Generell werden die gesundheitsfördernden Maßnahmen als positiv wahrgenommen, so dass sich auch die Gesundheit der Mitarbeiter, zumindest in der Wahrnehmung der Befragten verbessert. Deshalb ist es umso wichtiger, Maßnahmen des BGM im Unternehmen zu etablieren.

Wie können Sie vom DiBGM profitieren?

Wie können Sie vom DiBGM profitieren?

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Maßnahmen zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement einführen möchten, aber dabei Unterstützung benötigen, richtig vorzugehen, können wir vom Deutschen Institut für Betriebliches Gesundheitsmanagement & Gesundheitsentwicklung (DiBGM) Ihnen dabei helfen. Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise gerne zur Seite und bieten Ihnen in Form von Seminaren, Weiterbildungen, Analysen und Beratungen unsere Unterstützung an.

Fazit

Wie Sie lesen konnten, gibt es durchaus Hilfe für Betroffene von Berufskrankheiten. Allerdings ist die Berufskrankheitenliste noch nicht auf auftretende Entwicklungen ausgelegt, weshalb psychische Belastungen nicht berücksichtigt werden. Deshalb ist es umso wichtiger, dass psychischen Belastungen vorgebeugt werden. Dies ist mit Hilfe der Unternehmensführung selbst möglich und lässt sich ideal durch Betriebliches Gesundheitsmanagement steuern. Falls Sie in diesem Bereich Hilfe brauchen, unterstützen wir vom DiBGM Sie dabei. Kontaktieren Sie uns gerne und wir beraten Sie zu unseren zahlreichen Angeboten.

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